Pflegerische Leistungen von Kopf bis Fuss bei Ihnen zu Hause.
Wir verrichten bei Ihnen zu Hause pflegerische Leistungen wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen, Mobilisation aber auch Behandlungspflege wie z. B. Verbandwechsel, Injektionen, Blutdruck messen und vieles mehr.
Pflegerische Leistungen von Kopf bis Fuss bei Ihnen zu Hause.
Abklärung und Beratung
In einem persönlichen Abklärungsgespräch erfassen wir Ihren Bedarf, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Daraus ergibt sich, welche Leistungen die Spitex nach dem Grundsatz der ergänzenden Hilfe und Pflege für Sie in Zukunft erbringt.
Wir beraten Sie und die an der Pflege und Betreuung beteiligten Angehörigen bezüglich den Pflegemassnahmen. Weiter leiten wir Sie beim Gebrauch von Instrumenten, Hilfsmitteln und Geräten an.
Grundpflege
Zu Dienstleistungen der Grundpflege gehören beispielsweise:
Behandlungspflege (gem. Krankenpflege-Leistungsverordnung)
Mögliche Dienstleistungen der Behandlungspflege sind:
Einsatzzeiten Pflege
Täglich von 07.30 bis 12.00 und 13.30 bis 22.00 Uhr
Ab 22.00 Uhr steht Ihnen im Bedarfsfall (und nach Vereinbarung) unser Nachtdienst zur Verfügung.
Finanzierung
Ärztlich verordnete Leistungen in der Krankenpflege werden von den Krankenkassen (Grundversicherung) abzüglich Selbstbehalt und Franchise übernommen.
Im Kanton Luzern wird zudem eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag an die Restfinanzierung in Rechnung gestellt.