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Wer kann die Spitex Rontal plus anfordern?

Die Spitex Rontal plus steht allen Menschen zur Verfügung, die zu Hause auf Unterstützung angewiesen sind in den Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Honau, Meierskappel, Root sowie Udligenswil. Massgebend für einen Einsatz sind Notwendigkeit, eine Arztverordnung und ein abgeklärter Bedarf.

Wie wird der Pflege-/Hilfsumfang festgelegt?

Bevor Klientinnen und Klienten Betreuungs-, Hauswirtschafts- und Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen können, klären wir den Bedarf an Pflege- und/oder Hilfeleistungen ab. Eine Bedarfsabklärung für Pflegeleistungen ist gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Sie garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird.

Spital externe Pflege hat auch Grenzen

Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist, müssen Alternativen gesucht werden. Ein Wechsel in eine stationäre Einrichtung ist namentlich dann angezeigt, wenn die Sicherheit der Klientinnen und Klienten, der Angehörigen oder der Spitex-Mitarbeitenden nicht mehr gewährleistet ist. Auch wenn pflegende Angehörige an ihre Grenzen stossen oder wenn die Hilfeleistung derart intensiv geworden ist, dass sie die Möglichkeiten der Spitex übersteigt, ist ein Wechsel notwendig.
Das KVG schreibt vor, dass die erbrachten Pflegeleistungen der Spitex wirksam und zweckmässig sein müssen. Auch wirtschaftlich müssen die Leistungen sein und das bedeutet: Wenn die Pflege zu Hause im Vergleich zu einer stationären Betreuung massiv teurer ist, muss ein Wechsel ins Pflegezentrum geplant werden. Bei einem Wechsel in eine stationäre Betreuung beraten wir Sie und bieten Ihnen Unterstützung an.

Finanzierung

Ärztlich verordnete Leistungen in der Krankenpflege werden von den Krankenkassen (Grundversicherung) abzüglich Selbstbehalt und Franchise übernommen.
Im Kanton Luzern wird zudem eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag an die Restfinanzierung dem Patienten in Rechnung gestellt.

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